Kommunales Einzelhandelskonzept

Der Rat der Stadt Königslutter am Elm hat in seiner Sitzung im September 2020 die aktuell geltende Fortschreibung des Kommunalen Einzelhandelskonzept (KEK) beschlossen.

Es handelt sich hierbei um eine Fortschreibung der Ursprungsfassung aus dem Jahre 2011.

Unter dem Kredo „Schutz und Stärkung der Innenstadt als zentrale Einkaufslage sowie die Sicherung und Ausbau der grundzentralen Versorgungsfunktion Königslutters“, erfolgte die Fortschreibung des KEK in Abstimmung mit dem städtischen Einzelhandel und deren Verbänden. Mit der Fortschreibung des KEK (2020) erfolgte eine Anpassung des Standort- und Sortimentenkonzeptes. Die Innenstadt wurde als einziger zentraler Versorgungsbereich ausgewiesen, der „Ergänzungsbereich Innenstadt“ sowie das „Nahversorgungszentrum Wolfsburger Straße“ wurden als Fachmarktstandorte festgesetzt. Die Festlegung von nur einem zentralen Versorgungsbereich trägt dazu bei, dass die Entwicklung der Innenstadt im Fokus des Einzelhandelskonzeptes steht und ist somit als Signal und klares Bekenntnis zur Stärkung der Innenstadt zu verstehen.

Eine Anpassung der Sortimentsliste „Königslutteraner Liste“ erfolgte dahingehend, dass nun eine Unterscheidung zwischen zentralrelevanten, nicht-zentralrelevanten- sowie nahversorgungsrelevanten Sortimenten stattfindet.

Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Königslutter am Elm