Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 22 "Photovoltaik am Rieseberger Weg" mit örtlicher Bauvorschrift

Gebietsabgrenzung des Bebauungsplanes, ohne Maßstab, genordet.
Erstellt von Carsten Woyde

Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm - Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB - Bebauungsplan Nr. 22 "Photovoltaik am Rieseberger Weg" mit örtlicher Bauvorschrift

Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 dem Entwurf des Bebauungsplanes und dem Entwurf der örtlichen Bauvorschrift, sowie der Begründung mit Umweltbericht unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt.

Bebauungsplan Nr. 22 „Photovoltaik am Rieseberger Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich befindet sich im Außenbereich nordwestlich der Kernstadt entlang des Rieseberger Weges und umfasst Betriebsflächen der ehemaligen Zuckerfabrik auf denen Teiche angelegt wurden, um Waschwasser zur erneuten Verwendung zu speichern (sogen. Stapelteiche). Betroffen sind die Flurstücke:

• 150/9, 150/5, 151/2 (teilweise) der Flur 1 , Gemarkung Königslutter
• 1156 (teilweise), 1157/3, 1157/2und 152/2 der Flur 2, Gemarkung Königslutter sowie
• 128/3 und 128/2 der Flur 3, Gemarkung Lauingen.

Die Flächen liegen in der Feldflur und überwiegend grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Osten werden Teilflächen der ehemaligen Zuckerfabriksteiche nicht mit überplant, da diese anderweitig genutzt werden. Der Geltungsbereich hat eine Größe von 8,14 ha. (siehe Gebietsabgrenzung).

Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der vom Verwaltungsausschuss gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des o.g. Bebauungsplanes bestehend aus der Planzeichnung, der örtlichen Bauvorschrift und dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht, sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, liegen in der Zeit vom 12.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023 während der Dienststunden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr, Donnerstag auch von 15:00 bis 17:00 Uhr im Fachbereich 4 - Bauwesen der Stadt Königslutter am Elm, Niedernhof 7, öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten (auch Kinder und Jugendliche) die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Königslutter am Elm den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.


Verfügbar sind umweltbezogenen Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft/Klima, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschafts-(Orts-)bild, Mensch (Immissionsschutz), Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich, Artenschutz. Diese sind jeweils nach Bestandsituation und den zu erwartenden Auswirkungen der Planung gegliedert, hier insbesondere zu den folgenden Schutzgütern:

•    Boden
Darstellung der vorhandenen Bodentypen und -arten im Plangebiet und deren besonderen Funktionen sowie die zu erwartenden Auswirkungen.
•    Wasser
Beschreibung relevanter hydrologischer Gegebenheiten im Plangebiet sowie der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt.
•    Luft/Klima
Betrachtung der klimatischen Funktionen und die Auswirkungen der Planung.
•    Arten und Lebensgemeinschaften
Beschreibung der Biotope sowie Tier- und Pflanzenarten im Wesentlichen durch die Überplanung bisher unversiegelter Ackerflächen. Auswertung der Brutvogelkartierungen, insbesondere die Auswirkungen und Maßnahmen über den Verlust des Lebensraumes der vorgefundenen Feldlerchen.
•    Landschafts-(Orts-)bild
Beschreibung des Landschaftsbildes und die Auswirkungen der Planung.
•    Mensch
Auswirkungen der Planung auf die Erholungsfunktion.

Ferner liegen folgende umweltbezogene Grundlagen und Stellungnahmen vor:

•    Landschaftsrahmenplan des Landkreis Helmstedt,
•    Landschaftsplan der Stadt Königslutter,

•    Stellungnahme des Landkreis Helmstedt zum Arten- und Biotopschutz, zum Bodenschutz, Archäologischen Funden und Befunden
•    Stellungnahme des Kampmittelbeseitigungsdienstes über Kampfmittelverdacht
•    Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zum Bodenschutz
•    Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zum Ausgleich innerhalb des Geltungsbereichs
•    Stellungnahme des Forstamtes Wolfenbüttel zum Abstand zu Wald und zum LSG Schunter
•    Stellungnahme der BUND Kreisgruppe Helmstedt zu Photovoltaikanlagen auf Freiflächen

Folgende Gutachten liegen vor:

•    LaReG Planungsgemeinschaft GbR. (2022). Photovoltaik am Rieseberger Weg (Stadt Königslutter am Elm) - Kartierbericht Biotoptypen, Brutvögeln, Amphibien. Braunschweig.
•    Sonnwinn Photovoltaik. (2023). Stellungnahme zur Blendwirkung – PVA Königslutter.
•    Umweltkonzept Dr. Meyer. (2020). Technische Untersuchung zum Nachweis einer Konversionsfläche infolge Beeinträchtigung des ökologischen Wertes auf der geplanten Solarparkfläche Königslutter in 38157 Königslutter am Elm, Landkreis Helmstedt, Niedersachsen Nr. 128/07/20.

Planungsziele:

Im Änderungsbereich sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eine Freiflächenphotovoltaikanlage geschaffen werden. Durch die Ausweisung geeigneter Flächen für die PV-Nutzung will die Stadt einen substanziellen Beitrag zur Energiewende und zur Einsparung von CO2 leisten. Hierzu soll der Änderungsbereich zukünftig als Sondergebiet für Photovoltaikanlagen dargestellt werden.

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 „Photovoltaik am Rieseberger Weg“, wird die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Königslutter am Elm (FNP 1980) durchgeführt

Der Entwurf des Bebauungsplanes, der örtlichen Bauvorschrift, der Begründung mit Umweltbericht sowie vorliegende umweltbezogene Informationen können während des o.g. Auslegungszeitraumes auch auf den Internetseiten der Stadt Königslutter am Elm eingesehen werden unter:

www.koenigslutter.de >>> Rathaus >>> Bekanntmachungen
oder
www.koenigslutter.de >>> Wirtschaft, Bauen & Umwelt>>> Bauleitplanung

Königslutter am Elm, den 30.06.2023
Der Bürgermeister
Im Auftrag

 

gez. Bädekerl

 

Plandarstellung mit Begründung und Umweltbericht als PDF

Stellungnahmen aus der Beteiligung gem. § 3 Abs.1, § 4 Abs.1, § 2 Abs. 2 BauGB - als PDF

Kartierbericht: Biotoptypen, Brutvögel, Amphibien - als PDF

Stellungnahme zur Blendwirkung - als PDF

Technische Untersuchung zum Nachweis einer Konversionsfläche - als PDF