Erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4a Abs. 3 BauGB und § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

Plangeltungsbereich, ohne Maßstab, genordet
Erstellt von Carsten Woyde

Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm

Erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4a Abs. 3 BauGB und § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) -

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48 „Erweiterung Stadtzentrum I – Wohnanlage an der Lutter“ zugl. teilw. Aufhebung des Bebauungsplanes „Stadtzentrum I “ - im Verfahren der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 dem überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie dem zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB erfolgt im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a Abs 1. Satz 1 BauGB. Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichts abgesehen. Da im beschleunigten Verfahren gem. § 13a die Verfahrensvorschriften nach § 13 Abs. 3 Satz 1 entsprechend gelten, wird ebenfalls auf die Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie auf die Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung verzichtet

Aus der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Abstimmungsgesprächen mit der Bauaufsicht des Landkreises Helmstedt haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs sowie des Vorhaben- und Erschließungsplanes erforderlich machen und eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB begründen. Gegenüber den Unterlagen zum ersten Auslegungsverfahren haben sich nachstehende Änderungen ergeben:

Verschiebung der öffentlichen Ein-/ Ausfahrt (öffentlicher Parkplatz P4) um ca. 1,7 Meter nach Norden – (In Planzeichnung + VEP): Seitens der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde darauf hingewiesen, dass es Bedenken bezüglich der Verkehrssicherheit im Falle von Feuerwehr Einsätzen gibt. Diese Bedenken beziehen sich ausdrücklich auf das Abrücken der Feuerwehr, nach erfolgtem Einsatz. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Feuerwehr bei Abrücken (nicht mehr mit Sonderrechten fahrend und über die zusätzliche geplante Feuerwehrzufahrt ausfahrend) ggf. bei der Ausfahrt  den Gegenverkehr kreuzt. 

Um auf die Bedenken der NLStBV einzugehen wurde zunächst klargestellt, dass die Feuerwehr bzw. Rettungsfahrzeuge die Hauptzufahrt des öffentlichen  Park-platzes nutzen können (zum Abrücken). Mittels Schleppkurven wurde ein entsprechender Nachweis in die Begründung eingearbeitet. In der Planzeichnung erfolgte eine Verschiebung der öffentlichen Ein-/ Ausfahrt um ca. 1,7 Meter in nördliche Richtung. Dies ist erforderlich um die Zufahrt um ebenfalls ca. 1,7 m aufzuweiten und ein ungehindertes Abrücken der Feuerwehr bzw. Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten. 

• Nachrichtliche Übernahme einer Löschwasserentnahmestelle – (In Planzeichnung + VEP sowie Planzeichenerklärung): Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung ist eine entsprechende Löschwasserentnahmestelle an der Lutter vorgesehen. Diese wurde nun in der Planzeichnung dargestellt.

• Anpassung der Im Bebauungsplan als „Zufahrt 1“ dargestellten Verkehrsfläche – (In Planzeichnung + VEP, Planzeichenerklärung sowie textliche Festsetzung Nr. 4.2): Die Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Zufahrt 1“ wird nun als öffentliche Verkehrsfläche dargestellt (vorher private Zufahrt) und öffentlich gewidmet, um die Einfahrt bzw. den Wendevorgang von Müllfahrzeugen zu ermöglichen.
  
• Übernahme einer textlichen Festsetzung aus dem Ursprungsplan „Stadtzentrum I“ – (textliche Festsetzung Nr. 4.4): Im vorherigen Planentwurf wurde eine Festsetzung des Ursprungsplanes „Stadtzentrum I“ zunächst nicht mit übernommen. Durch Hinweis des Landkreises, ist diese Festsetzung nun wieder mit in den aktuellen Planentwurf aufgenommen wurden:

Die folgende textliche Festsetzung aus dem Bebauungsplan „Stadtzentrum I“, ausgefertigt am 28.10.1991, wurde aufgenommen: „Im Bereich der Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung ‚Öffentliche Parkfläche‘ gilt gemäß § 9 Abs. 1 Ziff. 25a und Abs. 6 BauGB folgendes: Zu pflanzen sind je 6 Stellplätze 1 Einzelbaum wie Winterlinde, Rosskastanie, Sommerlinde, Spitzahorn. Die Bäume sind im Bereich der Stellplätze zu pflanzen und im Falle ihres Abgangs durch neue Bäume zu ersetzen.“ 

• Aufnahme von Hinweisen bezüglich archäologischer Verdachtsfälle sowie Wahl von Lichtquellen mit für Insekten wirkungsarmen Spektrum – (Hinweis in Plandarstellung)

• Hinzufügen einer textlichen Festsetzung bezüglich der Verpflichtung zur Einhaltung des Durchführungsvertrag – (Textliche Festsetzung Nr. 9)

• Analog zu den zuvor aufgeführten Punkten erfolgte eine Anpassung der Begründung zu den geänderten Sachverhalten.

Plangeltungsbereich:

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 4400 Quadratmetern und befindet sich in der Kernstadt von Königslutter am Elm. Umgrenzt wird die Fläche im Norden durch die angrenzende Mehrfamilienhausbebauung an der Arndtstraße, im Osten durch die angrenzende Mehrfamilienhausbebauung am Dedekindweg, im Süden durch rückwärtige Grünflächen der vorhandenen Bebauung am Dedekindweg und im Westen grenzt der öffentliche Parkplatz „Niedernhof (P4)“ sowie die B1 an.

Da für den Geltungsbereich eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20.000 Quadratmetern festgesetzt wird und es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wird die Planaufstellung nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Von einer Durchführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB  - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit -, wie auch von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB - Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - kann abgesehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V. m. § 13 Abs. 2. Nr. 1 BauGB) werden. Dies ist erfolgt.

Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der vom Verwaltungsausschuss gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte überarbeitete Entwurf des o.g. Bebauungsplans bestehend aus der Planzeichnung + Vorhaben- und Erschließungsplan und dem Entwurf der Begründung, liegen in der Zeit vom 17.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023 während der Dienststunden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr, Donnerstag auch von 15:00 bis 17:00 Uhr im Fachbereich 4 - Bauwesen der Stadt Königslutter am Elm, Niedernhof 7, öffentlich aus. 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten (auch Kinder und Jugendliche) die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Königslutter am Elm den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 BauGB wird bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten Planinhalten abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen auf den zuvor genannten Auslegungszeitraum verkürzt wird.

Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel vorgenommen.

Folgende Fachgutachten mit Umweltinformationen sind vorhanden und liegen während des o.g. Auslegungszeitraumes mit aus:

• Baugrunduntersuchung und Baugrundgutachten mit Aussagen zu den Baugrundverhältnissen im Bereich des Bebauungsplans sowie zum Umgang mit Regenwasser

• Prognose von Schallimmissionen, insbesondere zur schalltechnischen Situation und den schalltechnischen Anforderungen

Planungsziele:

Die Nachfrage nach Wohnbauland sowie nach Miet- und Eigentumswohnungen ist in der Stadt Königslutter am Elm weiterhin sehr hoch. Die von der Planung betroffenen Flächen empfehlen sich durch ihre innerstädtische Lage als städtebaulich wertvolles Gebiet. Die in früheren Zeiten als Obst- und Gemüsegärten genutzten Flächen im Vorfeld der historischen Stadtmitte und im näheren Umfeld der früheren Burg wurden schon durch die Umlegung der Bundesstraße B 1 und durch die Anlage von Parkplätzen und Garagenanlagen aufgegeben. Die Stadt möchte zusammen mit der Vorhabenträgerin ihre Innenentwicklung vorantreiben und eine Nachverdichtung bislang noch ungenutzter Flächen im Kernbereich unterstützen. 

Hierdurch wird Inanspruchnahme von weiteren Flächen im Außenbereich unterbunden. Es wird davon ausgegangen, dass hochwertiges Wohnen im Kernbereich Königslutters positive Auswirkungen auf die Stärkung der Innenentwicklung haben wird.

Die Vorhabenträgerin ist aufgrund der planungsrechtlichen Ausgangssituation noch nicht dazu in der Lage, das Vorhaben durchzuführen. Die Umsetzung soll mittels der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans planungsrechtlich abgesichert werden. Dabei werden nur mit der Stadt abgestimmte und konkrete Vorhaben ermöglicht.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Königslutter am Elm (FNP 1980) stellt die o.g. Fläche als Wohnbaufläche (WA) dar, sodass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.

Der überarbeitete Entwurf zum Bebauungsplan + Vorhaben- und Erschließungsplan samt der Begründung können während des o.g. Auslegungszeitraum auch auf den Internetseiten der Stadt Königslutter am Elm eingesehen werden unter:

www.koenigslutter.de >>> Rathaus >>> Bekanntmachungen
oder
www.koenigslutter.de >>> Wirtschaft, Bauen & Umwelt>>> Bauleitplanung

Königslutter am Elm, den 06.07.2023
Der Bürgermeister
Im Auftrag

gez. Bädekerl
 

Überarbeitete Plandarstellung und Begründung (Erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4a Abs. 3 BauGB) + Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB