Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Geltungsbereich, ohne Maßstab, genordet - Bebauungsplan Bornum Nr. 8 "Kita auf der Bünne"

Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Bebauungsplan Bornum Nr. 8 "Kita auf der Bünne"

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter am Elm hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des nachstehenden Bebauungsplanes beschlossen.

Bebauungsplan Bornum Nr. 8 "Kita Auf der Bünne"

Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes befindet sich am östlichen Ortsrand von Bornum am Elm. Es handelt sich dabei um eine etwa 6300 qm große Fläche, welche unmittelbar südlich an das Neubaugebiet „Neuer Garten“ angrenzt. Konkret handelt es sich dabei um eine Teilfläche des unbebaute Flurstückes 110/4 der Flur 1 in Bornum am Elm, welches derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. Im Norden wird dieses Flurstück von der Straße „Auf der Bünne“, im Westen von der bestehenden Straßenbebauung der Straße „Am 
Dorfe“ und im Osten von einem FI-Weg und einem Wassergraben begrenzt. 

Zur Erzielung einer entsprechenden Anstoßwirkung wird der Aufstellungsbeschluss hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Planungsziele:
Zur Erfüllung des Rechtsanspruches und zur Deckung des stetig steigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder plant die Stadt Königslutter am Elm die Neuerrichtung einer  Kindertagesstätte in Bornum am Elm. Der geplante Kindergarten soll sich hinsichtlich der 
Dimensionierung und Bauweise an dem Kindergarten „Am Driebenberg“ orientieren.

Um entsprechendes Baurecht für die Umsetzung des Vorhabens zu erwirken, wird die  Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Inhalt dieses Planes wird die Errichtung eines Kindergartens (Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte.

Der Bebauungsplan kann aus der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes Entwickelt, eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich. 

Königslutter am Elm, den 19.01.2024
Der Bürgermeister
Im Auftrag

gez. Bädekerl