Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Königslutter am Elm für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

Der Rat hat in der Sitzung am 08.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Braunschweig und das Amtsgericht Helmstedt gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 03.07.2023 bis 07.07.2023 zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:

Stadt Königslutter am Elm, Rathaus, Am Markt 1, Eingangsbereich – Aushangkasten,
38154 Königslutter am Elm

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer  Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadt Königslutter am Elm, Rathaus, Am Markt 1, Zimmer 1.03, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Königslutter am Elm, den 29.06.2023
Im Auftrage

gez. Fehse