Öffentliche Bekanntmachung - Erneute Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4a Abs. 3 BauGB
46. Änderung des Flächennutzungsplans
Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter am Elm hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 dem erneuten Abwägungsergebnis bzw. den angepassten Planunterlagen der 46. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht zugestimmt und die erneute Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich wurde hierin wesentlich verkleinert.
46. Änderung des Flächennutzungsplans
Plangeltungsbereich:
Der Planbereich befindet sich nördlich der Ortschaft Ochsendorf, östlich der Ortschaft Klein Steimke und westlich der Ortschaft Rhode, an der Bundesautobahn A2 – Anschlussstelle „Königslutter / Ochsendorf“. Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 80 ha. (siehe Gebietsabgrenzung).
Die erneute Veröffentlichung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB/ § 4a Abs. 3 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Entwurf der 46. Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus der Planzeichnung, Begründung sowie den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, liegt in der Zeit vom 02.06.2026 bis einschließlich 03.07.2026 während der Dienststunden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr, Donnerstag auch von 15:00 bis 17:00 Uhr im Fachbereich 4 - Bauwesen der Stadt Königslutter am Elm, Niedernhof 7, öffentlich aus.
Der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung samt der Begründung sowie vorliegende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen können während des Veröffentlichungszeitraumes auch auf den Internetseiten der Stadt Königslutter am Elm eingesehen werden unter:
https://www.koenigslutter.de/virtuelles-rathaus/bekanntmachungen
oder
https://www.koenigslutter.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanung-aktuell/bp-aktuell
Downloads siehe unten.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten (auch Kinder und Jugendliche) die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen abgeben. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an stadtplanung@koenigslutter.de), bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift). Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Briefkasten des Fachbereichs 4 - Bauwesen der Stadt Königslutter am Elm, Niedernhof 7, genutzt werden (links neben der Haupteingangstür).
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Königslutter am Elm den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei Flächennutzungsplänen eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Verfügbar sind umweltbezogenen Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft/Klima, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschafts- (Orts)bild, Mensch (Immissionsschutz), Eingriffsregelung und Artenschutz. Diese sind jeweils nach Bestandsituation und den zu erwartenden Auswirkungen der Planung gegliedert, hier insbesondere zu den folgenden Schutzgütern:
- Boden: Darstellung der vorhandenen Bodenstrukturen im Plangebiet und den Umgang mit Bodenversieglung und Bodennutzung
- Wasser: Abhandlung der Auswirkungen von Oberflächenversieglung bzw. Aussagen zur Oberflächenentwässerung
- Luft/Klima: Betrachtung der klimatischen Funktionen und die Auswirkungen der Planung.
- Arten- und Lebensgemeinschaften: Bewertung der bestehenden Situation und die Auswirkung durch die Planung vor allem auf geschützte Arten. Untersuchung Brutvögel + Fledermäuse und Informationen zum Wildwechsel.
- Landschafts- (Orts-) bild: Beschreibung des stark anthropogen überformten Landschaftsbildes und die Auswirkungen der Planung.
- Mensch und Gesundheit: Informationen zu Lärmimmissionen (Abstände zu Klein Steimke/Neindorf), Erhalt der Naherholungsfunktion und Kaltluftproduktion.
- Eingriffsregelung: Bewertung der Eingriffe in den Naturhaushalt und den besonderen Schutzbedarf der Feldlerche und deren Kompensation.
- Artenschutz: Beschreibung der Maßnahmen zum Artenschutz
Ferner liegen folgende umweltbezogene Grundlagen und Stellungnahmen vor:
- Landschaftsplan der Stadt Königslutter
- Raumordnungsverfahren „46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Königslutter am Elm „Gewerbegebiet Ochsendorf / Neindorf (GE-ON)“; Landesplanerische Stellungnahme über die Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens
- Stellungnahme des Allgemeinen Realverband Klein Steimke und Realverband Forst Klein Steimke zum Flächenverbrauch und zur Ableitung des Niederschlagswassers
- Stellungnahme der Jagdgenossenschaft Klein Steimke, Jagdgenossenschaft Ochsendorf und Kreisjägerschaft Helmstedt Hegeringleiter II, Jagdgenossenschaft Rhode mit Hinweis auf möglichen Wildwechsel im Plangebiet
- Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau,Energie und Geologie zur Rohstoffsicherung
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zum Umgang mit Grund und Boden, Hinweisen zu möglichen Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen und zur Ableitung des Niederschlagswassers
- Stellungnahme des Landkreis Helmstedt zum Umgang mit Grund und Boden (Bodenschutz), naturschutzfachlichen Kompensationsbedarf, Umgang mit anfallenden Niederschlagswasser, Grundwasserneubildung, dem Schutzgut „Mensch“ und Belange des Naturschutzes
- Stellungnahme der Nds. Landesforsten –NFA Wolfenbüttel zu den Belangen des von der Planung betroffenen Waldes
- Stellungnahme des Niedersächsischen Landvolk Braunschweiger Land e.V. zum Umgang mit Grund und Boden
- Stellungnahme des Wasser- und Bodenverband Ochsendorf zur ordnungsgemäßen Ableitung von Niederschlagswasser und Unterhaltung der Feldwege
- Stellungnahme des Unterhaltungsverband Schunter zum Umgang mit anfallendem Oberflächenwasser
Folgende Gutachten liegen vor:
- BRP Beraten Planen Realisieren – Dipl.-Ing. Bernd F. Künne & Partner (2011). Interkommunales Gewerbeflächenentwicklungsprojekt „Wolfsburg-Neindorf / Königslutter-Ochsendorf – Machbarkeitsstudie
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen (2018). Betroffenheitsanalyse zur Vorbereitung des interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes Ochsendorf
- Bfn Dr. Reinhold Kratz – Büro für Naturschutzplanung (2022). Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Kartierung gefährdeter Pflanzenarten, Säugetiere, Brutvögel und Heuschrecken.
Planungsziele:
Die Stadt Königslutter am Elm sieht eine große Chance, die regionale Wirtschaftsstruktur in ihrer Branchenvielfalt an dem Standort nordöstlich der BAB A2-Abfahrt „Königslutter / Ochsendorf“ bis zur Landesstraße L 294 östlich von Wolfsburg-Neindorf zu fördern sowie das Arbeitsplatzangebot zu erweitern. Geplant ist die Entwicklung eines Gewerbegebietes unter größtmöglicher Schonung der ökologischen Wertigkeiten innerhalb des Landschaftsraumes.
Bisher stellte der Flächennutzungsplan der Stadt Königslutter am Elm (FNP 1980) die o. g. Flächen überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dar, sodass mit der vorliegenden Änderung erstmalig eine bauliche Inanspruchnahme vorbereitet wird.
Königslutter am Elm, den 20.05.2026
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Bädekerl
Planunterlagen zum Download:
Zeichnerische Darstellung - 46. Flächenutzungsplanänderung
Entwurf der Begründung mit Umweltbericht - 46. Flächennutzungsplanänderung
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - 46. Flächennutzungsplanänderung