Standesamt

Urkunden

Urkundenanforderungen im Standesamt haben zurzeit eine Bearbeitungszeit von ca. vier Wochen.

Seit 1876 wird jede Geburt, jede Eheschließung und jeder Sterbefall beim zuständigen Standesamt beurkundet. Vor 1876 wurden die Personenstandsfälle von den Kirchenbuchführern registriert.

Heute können Sie aus folgenden Personenstandbüchern Urkunden erhalten: 

  • Geburtenbücher der letzten 110 Jahre
  • Heiratsbücher der letzten 80 Jahre
  • Sterbebücher der letzten 30 Jahre

Die Ausstellung von Urkunden aus älteren als den o. g. Büchern ist nicht mehr möglich. Es können lediglich amtlich beglaubigte Kopien des Eintrages erstellt werden. Hierfür sollten Sie sich telefonisch bei uns im Standesamt erkundigen, da sich die Bücher zum größten Teil bereits im Niedersächsischen Landesarchiv in Wolfenbüttel befinden.

Urkunden können Sie jederzeit telefonisch oder per E-Mail anfordern (siehe Ansprechpartner).

Bitte beachten Sie, dass Anforderungen über Drittanbieter im Internet nicht ratsam sind, da diese in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Standesamt stehen. Wir empfehlen Ihnen eine telefonische Kontaktaufnahme mit unserem Standesamt. 


Bitte geben Sie folgendes an:

  • Welche Urkunde soll ausgestellt werden?
  • Wen betrifft die Urkunde?
  • Wie lautet der Ereignisort und das Ereignisdatum?
  • Wie ist Ihr Verwandtschaftsverhältnis zur in der Urkunde genannten Person?
  • Wie lautet Ihre Telefonnummer (für evtl. Rückfragen)?
  • Wohin soll die Urkunde gesandt werden oder holen Sie die Urkunde direkt im Standesamt ab?

Gebühren:

  • Ausstellung einer Personenstandsurkunde 15,00 €
  • jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde 7,50 €
  • Ausstellung einer beglaubigten Kopie des Eintrages 15,00 €
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