Standesamt

Kirchenaustritt

Wer aus der Kirche austreten möchte, muss seinen Entschluss beim zuständigen Standesamt beurkunden lassen. Zuständig ist immer das Standesamt des Hauptwohnsitzes.
Der Austritt kann nur persönlich erklärt werden, eine Vollmacht ist hier nicht zulässig.


Der Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 30,00 €.
Nachträgliche Bescheinigung eines Kirchenaustrittes: 12,50 €



Folgende Unterlagen werden benötigt:  Ein gültiger Personalausweis

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