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Bekanntmachung – Öffentliche Auslegung gem. § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz

Lärmaktionsplan der Stadt Königslutter am Elm zur Umsetzung der 4. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter am Elm hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 dem Entwurf des Lärmaktionsplans zugestimmt und die Einleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig durchgeführt. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) vom 25. Juni 2002 über die „Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Lärmaktionspläne für bestimmte Gebiete und Schallquellen aufzustellen. 

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß §§ 47a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für „...Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen...“. Die Lärmaktionspläne sind spätestens alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Die Stadt Königslutter am Elm ist zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet und hatte bereits einen Lärmaktionsplan (3. Stufe) erarbeitet, der am 14.05.2019 im Verwaltungsausschuss beschlossen wurde. 

Für die Umsetzung der 4. Rundes der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist eine neue Berechnungs- und Darstellungsvorgabe anzuwenden. Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt. Eine Betroffenheit nach den o. g. Kriterien trifft im Stadtgebiet auf die Bundesautobahn A2 und für einen Teilbereich der Landesstraße L 290 zu.

Der vom Verwaltungsausschuss zur Auslegung bestimmte Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Königslutter am Elm liegt in der Zeit vom 

02.01.2024 bis einschließlich 03.02.2024

während der Dienststunden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Fachbereich 4 - Bauwesen der Stadt Königslutter am Elm, Niedernhof 7, öffentlich aus. Bei Bedarf sind nach telefonischer Rücksprache (Tel. 05353/ 912-189) oder per Mail susanne.stabrey@koenigslutter.de ebenfalls Nachmittagstermine möglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (per E-Mail) oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Königslutter am Elm den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Lärmaktionsplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans kann auch auf den Internetseiten der Stadt Königslutter am Elm eingesehen werden unter: www.koenigslutter.de 

Königslutter am Elm, 12.12.2023
Der Bürgermeister
Im Auftrag

gez. Bädekerl 
 

Entwurf Lärmaktionsplan als PDF

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