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Öffentliche Bekanntmachung - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses/Änderungsbeschlusses gem. § 1 Abs. 8 BauGB

Geltungsbereich, ohne Maßstab, genordet - 60. Änderung des Flächennutzugsplanes und Bebauungsplan Schickelsheim Nr. 2 "Windenergieanlage südöstlich von Schickelsheim" mit ÖBV

Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses/Änderungsbeschlusses gem. § 1 Abs. 8 BauGB / 60. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Schickelsheim Nr. 2 „Windenergieanlage südöstlich von Schickelsheim“ mit ÖBV

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter am Elm hat in seiner Sitzung am 19.09.2023 den Änderungsbeschluss bzw. Aufstellungsbeschluss der nachstehenden Bauleitplanung aufgehoben.

60. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie 

Bebauungsplan Schickelsheim Nr. 2 „Windenergieanlage südöstlich von Schickelsheim“ mit ÖBV

Geltungsbereich:
Die Geltungsbereiche des Flächennutzungsplanänderung sowie des aufzustellenden Bebauungsplans, sind identisch. Der Geltungsbereich befindet sich südöstlich der Ortslage von Schickelsheim und westlich der Ortschaft Süpplingen. Der nördliche Teil des Plangebietes liegt in einer Entfernung von durchschnittlich 700 Metern westlich zur L 644 (Abschnitt zwischen Schickelsheim und Süpplingenburg). Im östlichen Teil wird der Geltungsbereich durch die Gemeindegrenze zur Samtgemeinde Nord-Elm begrenzt. Der südliche Teil des Geltungsbereiches liegt in unmittelbarer Nähe zur B1 (Abschnitt zwischen Sunstedt und Süpplingen) und der westliche Teil des Geltungsbereiches liegt in einer Entfernung von etwa 1000 Metern östlich vom „Hagenhof“. Betroffen sind hiervon überwiegend Flächen der Gemarkung Schickelsheim sowie ein geringes Maß an Teilflächen der Gemarkung Königslutter am Elm. Das Plangebiet besteht aus einer Fläche von etwa 70 Hektar.

Der Aufhebungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Aufgrund der zahlreichen Gesetzesänderungen und Anpassungen mit 
Hinblick auf die Windenergieplanung, sind die mit der Planung beabsichtigen wesentlichen Planungsziele nicht mehr bzw. nur eingeschränkt umsetzbar. Das Verfahren wird daher eingestellt. 


Königslutter am Elm, den 17.01.2024
Der Bürgermeister
Im Auftrag

gez. Bädekerl
 

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