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Festsetzung der Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren

Alle Grundsteuer-und Straßenreinigungsgebührenpflichtigen in der Stadt Königslutter am Elm haben einen neuen Abgabenbescheid erhalten.

Der Bescheid setzt in Bezug auf die Grundsteuer die Erhöhung des Hebesatzes von 500 auf 540 Prozentpunkte, die der Rat Stadt Königslutter am Elm am 1.12.2022 beschlossen hatte, um. Sie tritt rückwirkend zum 1.1.2023 in Kraft.

Die Erhöhung war erforderlich, um die Vorgaben der 2016 mit dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Helmstedt  abgeschlossene Stabilisierungsvereinbarung einzuhalten., Diese Vereinbarung sieht vor, dass das Land einen Großteil der aufgelaufenen Fehlbeträge der Stadt übernimmt, wenn durch die Stadt strenge Stabilisierungsmaßnahmen ergriffen werden. Hierzu gehört, dass die Stadt sich verpflichtet hat, den Hebesatz der Grundsteuer um 133 % Punkte über dem durchschnittlichen Hebesatz vergleichbare Kommunen in Niedersachsen festzusetzen. Da sich dieser Wert seit 2016 erhöht hat, musste die Stadt Königslutter am Elm ihren Hebesatz anpassen.

Die Straßenreinigungsgebühren waren nach Ablauf der dreijährigen Kalkulationsperiode neu zu kalkulieren. Hierbei wurde die Reinigungsklassen zwei (Winterdienst Ortschaften) und vier (Winterdienst, Kernstadt auf Straßen ohne Priorität) zusammengefasst, da die Leistung gleichartig ist. Die komplette Kalkulation kann auf der Homepage der Stadt unter https://www.koenigslutter.sitzung-online.de/public/ eingesehen werden.

Da der Versand der Bescheide rund 5000 € kostet, hat sich die Stadt Königslutter am Elm entschieden, die Neufestsetzung beider Abgaben zusammenzufassen, um Portokosten zu sparen. Sie bittet hierfür um Verständnis.

Betroffene, die der Stadt Königslutter am Elm ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Die Zahlungen werden zum Fälligkeitstermin in der neu festgesetzten Höhe abgebucht.

Bürger, die einen Dauerauftrag an ihre Bank erteilt haben, bittet die Stadt die Beträge anzupassen. Falls Sie in Zukunft die Vorteile des Sepa-Mandats nutzen möchten, findet auf der Homepage der Stadt Königslutter am Elm (www.koenigslutter.de ein Vordruck unter „ Bankeinzugsermächtigung“. Sobald der Vordruck im Original ausgefüllt und unterschrieben der Stadtkasse vorliegt, werden zukünftige fällig werdende Zahlungen von der Stadt abgebucht.

Rückfragen können die Betroffenen in Grundsteuerfragen an Frau Loos 05353/912-122) und in Bezug auf Straßenreinigungsgebühren an Herrn Neuhaus (05353/912-184) richten.

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