Leinenzwang während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit

„Aus gegebenem Anlass werden Hundebesitzer wieder darauf hingewiesen, dass während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit (01.04. – 15.07.) die Hunde im Wald und in der übrigen freien Landschaft an der Leine zu führen sind.

Ausgenommen sind Hunde, die u.a. zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei als Diensthunde verwendet werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.

Wer seinen Hund trotzdem in Wald und Flur laufen lässt, verstößt gegen das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung und muss mit einem Bußgeld rechnen.“