Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter hat in seiner Sitzung am 21.03.2023 den Entwürfen des Bebauungsplans und der Begründung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt.
Bebauungsplan Groß Steinum Nr. 5. „Försters Wiese“ mit örtlicher Bauvorschrift
Plangeltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich östlich der Stadt Königslutter am Elm in der Ortschaft Groß Steinum. Der Geltungsbereich liegt hier am westlichen Ortsrand auf einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche und wird im Norden von einer Fläche selber Nutzung begrenzt. Im Osten grenzen vorhandenen Grundstücke mit Einfamilienhäusern an das Plangebiet an. Diese werden von der Straße Am Herzberg erschlossen. Südlich beinhaltet der Planbereich einen bestehenden Feldweg, der an die Straße Am Herzberg anschließt und im Zuge der Erschließung ausgebaut werden soll. Die westliche Begrenzung stellt ein nach Norden verlaufender Entwässerungsgraben dar. Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen Bereich der Flurstücke 15/2 und 16, Flur 4 der Gemarkung Groß Steinum. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 1 ha. (siehe Gebietsabgrenzung).
Zum Ausgleich der betroffenen Biotoptypen ist ein Kompensationsbedarf von 5.350 Werteinheiten (2.575 m²) zu erbringen bzw. auszugleichen. Ebenso ist zum Ausgleich des betroffenen Schutzgutes Boden ein Kompensationsbedarf von 925 m² zu erbringen bzw. auszugleichen. Die notwendige Kompensation erfolgt auf der auf einer extern zugeordneten Fläche „Gemarkung Groß Steinum, Flur 6, Flurstück 66“ (siehe Lageplan).
Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der vom Verwaltungsausschuss gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des o.g. Bebauungsplans bestehend aus der Planzeichnung und dem Entwurf der Begründung, sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, liegen in der Zeit vom 31.03.2023 bis einschließlich 05.05.2023 während der Dienststunden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr, Donnerstag auch von 15:00 bis 17:00 Uhr im Fachbereich 4 - Bauwesen der Stadt Königslutter am Elm, Niedernhof 7, öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten (auch Kinder und Jugendliche) die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Königslutter am Elm den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Verfügbar sind umweltbezogenen Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft/Klima, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschafts-(Orts-)bild, Mensch (Immissionsschutz), Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich, Artenschutz. Diese sind jeweils nach Bestandsituation und den zu erwartenden Auswirkungen der Planung gegliedert, hier insbesondere zu den folgenden Schutzgütern:
• Boden
Darstellung der vorhandenen Bodenstrukturen im Plangebiet und den Umgang mit Bodenversiegelung und Bodennutzung sowie Hinweis auf Bodenfunde in naher Umgebung des Plangebiets.
• Wasser
Abhandlungen der Auswirkungen und das Abführen von Niederschlagswasser.
• Luft/Klima
Betrachtung der klimatischen Funktionen und die Auswirkungen der Planung.
• Arten und Lebensgemeinschaften
Auswirkungen auf das Schutzgut im Wesentlichen durch die Überplanung bisher unversiegelter Ackerflächen. Auswertung der Brutvogelkartierungen insbe¬sondere die Auswirkungen und Maßnahmen über den Verlust des Lebensraumes der 16 vorgefundenen Arten.
• Landschafts-(Orts-)bild
Beschreibung des bereits beeinträchtigten Landschaftsbildes und die Auswirkungen der Planung in Bezug auf die Verschiebung des Ortsrandes.
• Mensch (Immissionsschutz)
Auswirkungen der Planung auf Erholung und das Wohnumfeld.
Ferner liegen folgende umweltbezogene Grundlagen und Stellungnahmen vor:
• Landschaftsrahmenplan des Landkreis Helmstedt,
• Landschaftsplan der Stadt Königslutter,
- Landkreis Helmstedt
- Stellungnahme zum Immissionsschutz, Umweltbericht sowie zu den artenschutzrechtlichen Untersuchungen, zu den Gestaltungsvorschriften und zum Niederschlagswasserbeseitigung, Lärmschutz, Erdwärmenutzung, Archäologischen Funden und Befunden
- Feldmarkinteressenschaft Groß Steinum
- Stellungnahme bezüglich des Entwässerungsgrabens und Hochwasserschutzes.
- Wolfsburger Entwässerungsbetriebe
- Stellungnahme zur Niederschlagswasserbeseitigung.
- LGLN, Regionaldirektion Hameln-Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst
- Stellungnahme über Kampfmittelverdacht.
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen
- Stellungnahme bezüglich des Immissionsschutzes, Entwässerungsgrabens und Hochwasserschutzes.
- Niedersächsisches Landvolk, Braunschweiger Land e.V.
- Stellungnahme bezüglich des Entwässerungsgrabens und Hochwasserschutzes.
- Regionalverband Großraum Braunschweig e.V.
- Stellungnahme bezüglich Hochwasserschutz.
- Stadt Königslutter
- Stellungnahme bezüglich Gestaltungsvorschriften, Pflanzvorschriften, Niederschlagswasserbeseitigung
- UV Schunter
- Stellungnahme bezüglich Hochwasserschutz.
- Herr Kramer
- Stellungnahme bezüglich Gestaltungsvorschriften.
Folgende Gutachten liegen vor:
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag des Bebauungsplans Groß Steinum Nr. 5 „Försters Wiese“ in Groß Steinum, Stadt Königslutter am Elm (Planungsgruppe Ökologie und Landschaft 2023)
- Umweltbericht des Bebauungsplans Groß Steinum Nr. 5 „Försters Wiese“ in Groß Steinum, Stadt Königslutter am Elm (Planungsgruppe Ökologie und Landschaft 2023)
- Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung zur Aufstellung des Bebauungsplans Groß Steinum Nr. 5 „Försters Wiese“ in der Ortschaft Groß Steinum der Stadt Königslutter am Elm (TÜV Nord Umweltschutz 2022).
- Orientierendes Baugrundgutachten Erschließungsmaßnahme B-Plan Groß Steinum Nr. 5 – Försters Wiese- (Unteg GmbH 2022).
Planungsziele:
Im Nordwesten der Ortschaft Groß Steinum soll auf einer zurzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche ein Wohngebiet ausgewiesen werden. Hierzu ist die Aufstellung des Bebauungsplanes -Groß Steinum Nr.5 „ Förster Wiese“ mit örtlicher Bauvorschrift - erforderlich, um die bauliche Inanspruchnahme planungsrechtlich abzusichern. Planungsziel ist es, eine bedarfsgerechte Wohnbaulandentwicklung in einer infrastrukturell guten Lage zu ermöglichen. So soll das Dorf und die Einwohnerstruktur zeitgemäß weiterentwickelt werden. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt den von der Planung betroffenen Geltungsbereich als „Wohnbaufläche“ dar. Der vorliegende Bebauungsplan wird gem. § 8 Abs. 3 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Entwurf zum Bebauungsplan samt der Begründung sowie den vorliegenden umweltbezogenen Informationen können während des o.g. Auslegungszeitraumes auch auf den Internetseiten der Stadt Königslutter am Elm eingesehen werden unter:
www.koenigslutter.de >>> Rathaus >>> Bekanntmachungen
oder
www.koenigslutter.de >>> Wirtschaft, Bauen & Umwelt>>> Bauleitplanung
Königslutter am Elm, den 22.03.2023
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Bädekerl