Bauvoranfragen
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Carsten Woyde | 05353 912-199 | ![]() |
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Niklas Gantz | 05353 912-146 | ![]() |
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Vor einer Bauantragstellung besteht die Möglichkeit, die planungsrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Baumaßnahme durch eine schriftliche Bauvoranfrage prüfen zu lassen.
Eine Bauvoranfrage ist dann sinnvoll, wenn Klärungsbedarf besteht, ob die geplante Baumaßnahme überhaupt möglich, bzw. zulässig ist.
Wir leiten Ihre Unterlagen zu dem geplanten Bauvorhaben mit unserer Stellungnahme an den Landkreis Helmstedt als Genehmigungsbehörde weiter.
Eine Bauvoranfrage ist kostenpflichtig.
Auskünfte zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie unter o. g. Telefon-Nr.
Die entstehenden Gebühren werden vom Landkreis Helmstedt festgesetzt.