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Bekanntmachung über die Widmung der Erweiterung der Friedhofsfläche Helmstedter Straße, Königslutter am Elm

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter am Elm hat in seiner Sitzung vom 27.08.2024 beschlossen, die nachstehend aufgeführte städtische Fläche gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. § 13 Abs. 1 Nds. BestattG zur Erweiterung der Friedhofes Helmstedter Straße als Friedhof zu widmen.

Umfang der Widmung:

„Friedhof“
Gemarkung Königslutter, Flur 9, Flurstück 736/16, Größe: ca. 10.879 m²


Die Stadt Königslutter am Elm wird als Trägerin und Betreiberin ausgewiesen. Die Stadt Königslutter am Elm als Trägerin des Friedhofs erklärt ihre Satzung über die Benutzung der von der Stadt Königslutter am Elm verwalteten Friedhöfe (Friedhofssatzung) auf die Fläche für anwendbar.

Lagepläne können bei der Stadt Königslutter am Elm, Fachbereich 4, Niedernhof 7,
38154 Königslutter am Elm, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig, schriftlich oder in elektronischer Form eingereicht oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten/der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage ist gegen die Stadt Königslutter am Elm zu richten. Bei Klageerhebung in elektronischer Form muss das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) genutzt werden.

Die dazu erforderliche Software kann über die Internetseite www.egvp.de heruntergeladen werden.

Der Bürgermeister
Im Auftrage

gez. Schleifer

 

 

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