In dem Verfahrensvermerk über den Aufstellungsbeschluss ist das Datum der ortsüblichen Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 BauGB dahingehend zu korrigieren, dass anstelle des 21.12.2016 der 20.12.2016 angegeben wird.
Geltungsbereiche:
Die 35 Änderungsbereiche verteilen sich auf die Kernstadt und 15 Ortschaften (siehe folgende Gebietsabgrenzungen):
- 11 in der Kernstadt
- 1 in Boimstorf, Bornum, Groß Steinum, Klein Steimke, Rieseberg, Rottorf, Scheppau, Sunstedt, Schickelsheim und Uhry,
- 2 in Glentorf und Rhode,
- 3 Lauingen und Ochsendorf,
- 4 in Lelm.
Auslage im Zimmer 14, Tel. 05353 - 912-146.
Die vorstehende 52. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung liegen gemäß § 6 Abs. 5 BauGB im Fachbereich 4 - Bauwesen der Stadt Königslutter am Elm, Niedernhof 7, in dem genannten Dienstzimmer aus und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden; jeder kann über die Inhalte Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Königslutter am Elm unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Königslutter am Elm, den 14.01.2022
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Bädekerl