Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

Geltungsbereich Bebauungsplan, ohne Maßstab, genordet
Erstellt von Carsten Woyde

Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm - Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48 „Erweiterung Stadtzentrum I – Wohnanlage an der Lutter“ zugl. teilw. Aufhebung des Bebauungsplanes „Stadtzentrum I “ - im Verfahren der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter hat in seiner Sitzung am 21.02.2023 den Entwürfen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie dem zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB erfolgt im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a Abs 1. Satz 1 BauGB. Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichts abgesehen. Da im beschleunigten Verfahren gem. § 13a die Verfahrensvorschriften nach § 13 Abs. 3 Satz 1 entsprechend gelten, wird ebenfalls auf die Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie auf die Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung verzichtet.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48  „Erweiterung Stadtzentrum I – Wohnanlage an der Lutter“ zugl. teilw. Aufhebung des Bebauungsplanes „Stadtzentrum I “  - im Verfahren der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB

Plangeltungsbereich:

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 4400 Quadratmetern und befindet sich in der Kernstadt von Königslutter am Elm. Umgrenzt wird die Fläche im Norden durch die angrenzende Mehrfamilienhausbebauung an der Arndtstraße, im Osten durch die angrenzende Mehrfamilienhausbebauung am Dedekindweg, im Süden durch rückwärtige Grünflächen der vorhandenen Bebauung am Dedekindweg und im Westen grenzt der öffentliche Parkplatz „Niedernhof (P4)“ sowie die B1 an.

Da für den Geltungsbereich eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20.000 Quadratmetern festgesetzt wird und es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wird die Planaufstellung nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Von einer Durchführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB  - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit -, wie auch von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB - Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - kann abgesehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V. m. § 13 Abs. 2. Nr. 1 BauGB) werden. Dies ist erfolgt.

Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der vom Verwaltungsausschuss gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des o.g. Bebauungsplans bestehend aus der Planzeichnung + Vorhaben- und Erschließungsplan und dem Entwurf der Begründung, liegen in der Zeit vom 08.03.2023 bis einschließlich 06.04.2023 während der Dienststunden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr, Donnerstag auch von 15:00 bis 17:00 Uhr im Fachbereich 4 - Bauwesen der Stadt Königslutter am Elm, Niedernhof 7, öffentlich aus. 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten (auch Kinder und Jugendliche) die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Königslutter am Elm den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende Fachgutachten mit Umweltinformationen sind vorhanden und liegen während des o.g. Auslegungszeitraumes mit aus:

• Baugrunduntersuchung und Baugrundgutachten mit Aussagen zu den Baugrundverhältnissen im Bereich des Bebauungsplans sowie zum Umgang mit Regenwasser

• Prognose von Schallimmissionen, insbesondere zur schalltechnischen Situation und den schalltechnischen Anforderungen

Planungsziele:

Die Nachfrage nach Wohnbauland sowie nach Miet- und Eigentumswohnungen ist in der Stadt Königslutter am Elm weiterhin sehr hoch. Die von der Planung betroffenen Flächen empfehlen sich durch ihre innerstädtische Lage als städtebaulich wertvolles Gebiet. Die in früheren Zeiten als Obst- und Gemüsegärten genutzten Flächen im Vorfeld der historischen Stadtmitte und im näheren Umfeld der früheren Burg wurden schon durch die Umlegung der Bundesstraße B 1 und durch die Anlage von Parkplätzen und Garagenanlagen aufgegeben. Die Stadt möchte zusammen mit der Vorhabenträgerin ihre Innenentwicklung vorantreiben und eine Nachverdichtung bislang noch ungenutzter Flächen im Kernbereich unterstützen. 

Hierdurch wird Inanspruchnahme von weiteren Flächen im Außenbereich unterbunden. Es wird davon ausgegangen, dass hochwertiges Wohnen im Kernbereich Königslutters positive Auswirkungen auf die Stärkung der Innenentwicklung haben wird.

Die Vorhabenträgerin ist aufgrund der planungsrechtlichen Ausgangssituation noch nicht dazu in der Lage, das Vorhaben durchzuführen. Die Umsetzung soll mittels der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans planungsrechtlich abgesichert werden. Dabei werden nur mit der Stadt abgestimmte und konkrete Vorhaben ermöglicht.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Königslutter am Elm (FNP 1980) stellt die o.g. Fläche als Wohnbaufläche (WA) dar, sodass der Bebauungsplan aus dem Flächen-nutzungsplan entwickelt wird.

Der Entwurf zum Bebauungsplan + Vorhaben- und Erschließungsplan samt der Begründung können während des o.g. Auslegungszeitraum auch auf den Internetseiten der Stadt Königslutter am Elm eingesehen werden unter:

www.koenigslutter.de >>> Rathaus >>> Bekanntmachungen
oder
www.koenigslutter.de >>> Wirtschaft, Bauen & Umwelt>>> Bauleitplanung

Königslutter am Elm, den 27.02.2023
Der Bürgermeister
Im Auftrag

gez. Bädekerl
 

Plandarstellung Bebauungsplan, Vorhaben u. Erschließungsplan mit Begründung als PDF

Schalltechnisches Gutachten als PDF