Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB - 54. Änderung des Flächennutzungsplanes

Geltungsbereich 54. Änderung des Flächennutzungsplanes, ohne Maßstab, genordet
Erstellt von Carsten Woyde

Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm - Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB - 54. Änderung des Flächennutzungsplanes

Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter hat in seiner Sitzung am 21.02.2023 dem Entwurf der 54. Flächennutzungsplanänderung und der Begründung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt.

54. Änderung des Flächennutzungsplanes

zum Bebauungsplan Rieseberg Nr. 4 „Feuerwehrgerätehaus Scheppau“

Plangeltungsbereich:

Der Geltungsbereich befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Scheppau in der Gemarkung „Rieseberg“. Die Fläche wird zurzeit ackerbaulich genutzt. Nördlich und westlich grenzen landwirtschaftliche Betriebe und Wohnbebauung an. Östlich und südlich befinden sich ackerbaulich genutzte Feldflure. Nördlich in etwa 20 m Entfernung befindet sich die Landesstraße „L633“. Der Geltungsbereich umschließt nordöstlich einen Teil der Kreisstraße „K5“. Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 0,38 ha. (siehe Gebietsabgrenzung).

Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der vom Verwaltungsausschuss gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des o.g. Flächennutzungsplanänderung bestehend aus der Planzeichnung und dem Entwurf der Begründung, sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, liegen in der Zeit vom 08.03.2023 bis einschließlich 06.04.2023 während der Dienststunden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr, Donnerstag auch von 15:00 bis 17:00 Uhr im Fachbereich 4 - Bauwesen der Stadt Königslutter am Elm, Niedernhof 7, öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten (auch Kinder und Jugendliche) die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Königslutter am Elm den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Verfügbar sind umweltbezogenen Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft/Klima, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschafts-(Orts-)bild, Mensch (Immissionsschutz), Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich, Artenschutz. Diese sind jeweils nach Bestandsituation und den zu erwartenden Auswirkungen der Planung gegliedert, hier insbesondere zu den folgenden Schutzgütern:

  • Boden

Darstellung der vorhandenen Bodenstrukturen im Plangebiet und den Umgang mit Bodenversiegelung und Bodennutzung.

  • Wasser

Abhandlungen der Auswirkungen und das Abführen von Niederschlagswasser.

  • Luft/Klima

Betrachtung der klimatischen Funktionen und die Auswirkungen der Planung.

  • Arten und Lebensgemeinschaften

Auswirkungen auf das Schutzgut im Wesentlichen durch die Überplanung bisher unversiegelter Ackerflächen. Auswertung der Brutvogel- und Feldhamsterkartierungen insbe­sondere die Auswirkungen und Maßnahmen über den Verlust des Lebensraumes der vorgefundenen Feldlerche.

  • Landschafts-(Orts-)bild

Beschreibung des bereits beeinträchtigten Landschaftsbildes und die Auswirkungen der Planung in Bezug auf die Verschiebung des Ortsrandes.

  • Mensch (Immissionsschutz)

Auswirkungen der Planung auf Erholung und das Wohnumfeld.

Ferner liegen folgende umweltbezogene Grundlagen und Stellungnahmen vor:

  • Landschaftsrahmenplan des Landkreis Helmstedt,
  • Landschaftsplan der Stadt Königslutter,
  • Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen,
  • Regionales Raumordnungsprogramm 2008,
  • Landkreis Helmstedt
    • Stellungnahme zum Immissionsschutz, Umweltbericht, Bauverbotszonen, Erschließung sowie zu den artenschutzrechtlichen Untersuchungen und zu archäologischen Funden und Befunden
  • Wolfsburger Entwässerungsbetriebe
    • Stellungnahme bezüglich Schmutz-/ Niederschlagswasserentsorgung und Hochwasserschutz.
  • LGLN, Regionaldirektion Hameln-Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst
    • Stellungnahme über Kampfmittelverdacht.
  • UV Schunter
    • Stellungnahme bezüglich Niederschlagswasserbeseitigung, Ausgleichmaßnahmen und Löschwasser.
  • Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Wolfenbüttel
    • Stellungnahme bezüglich Erschließung, Bauverbotszonen.
  • Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig
    • Stellungnahme bezüglich Immissionsschutz.
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
    • Stellungnahme zu Bergbaurechte, Bodenschutz und Baugrund.

Folgende Gutachten liegen vor:

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag des Bebauungsplans Rieseberg Nr. 4 „Feuerwehrgerätehaus Scheppau“ in Königslutter am Elm (Planungsgruppe Ökologie und Landschaft 2023)
  • Umweltbericht des Bebauungsplans Rieseberg Nr. 4 „Feuerwehrgerätehaus Scheppau“ im Parallelverfahren zur 54. Flächennutzungsplanänderung in Königslutter am Elm (Planungsgruppe Ökologie und Landschaft 2023)
  • Orientierendes Baugrundgutachten Erschließungsmaßnahme „B-Plan Rieseberg Nr. 4“ -Feuerwehrgerätehaus Scheppau- (Unteg GmbH 2022).

Planungsziele:

Mit der  54. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die erstmalige bauliche Inanspruchnahme einer bis dato landwirtschaftlich genutzten Fläche vorbereitet werden. Auf der Fläche soll ein Feuerwehrgerätehaus entstehen. Dafür werden Flächen für die Landwirtschaft in Flächen für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB geändert. Für den Änderungsbereich wird im Parallelverfahren ein Bebauungsplan aufgestellt. Entsprechend den zuvor genannten Entwicklungszielen wird in dem Geltungsbereich eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5. BauGB festgesetzt. Auf der Fläche ist die Errichtung von baulichen Anlagen zulässig, die der Feuerwehr und der Sicherung des Brandschutzes dienen und die dieser Nutzung räumlich und funktional zugeordnet sind – hierzu zählen u. a. Fahrzeughallen, Geräteräume sowie Sozialräume, Schulungs- und Seminarräume sowie Stellplätze.

Der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung samt der Begründung sowie vorliegende umweltbezogene Informationen  können während des o.g. Auslegungszeitraumes auch auf den Internetseiten der Stadt Königslutter am Elm eingesehen werden unter:

www.koenigslutter.de >>> Rathaus >>> Bekanntmachungen
oder
www.koenigslutter.de >>> Wirtschaft, Bauen & Umwelt>>> Bauleitplanung

Königslutter am Elm, den 27.02.2023
Der Bürgermeister
Im Auftrag

gez. Bädekerl
 

Stellungnahmen aus der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 2 Abs. 2 BauGB - als PDF

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag als PDF