Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren
Aufgrund infektionsschutzrechtlicher Regelungen anlässlich der Corona-Pandemie ist auch im Jahr 2021 das Angebot der Gastronomiebetriebe teilweise aufgehoben oder zumindest erheblich eingeschränkt.
Für das Jahr 2021 wird sich dies fortlaufend auch auf die Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Gehwege) für die Außengastronomie auswirken.
„Aufgrund der für die Geschäftsleute zu erwartenden Belastungen anlässlich der Corona-Pandemie werden die Gebühren nach §§ 4, 5 der Sondernutzungsgebührenordnung, wie im Jahr 2020, erlassen“, teilt Bürgermeister Alexander Hoppe nach einer Entscheidung des Verwaltungsausschusses der Stadt mit.
Weiterhin werden etwaige Anträge auf die Erweiterung von Sondernutzungen kostenfrei ermöglicht, soweit diese rechtlich und praktisch durchführbar sind.