Öffentliche Bekanntmachung - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 1 Abs. 8 BauGB
Bebauungsplan Nr. 78 – Auf dem spitzen Moore, zugleich teilweise Aufhebung des Bebauungsplans Berufsbildungszentrum -
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter am Elm hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 den Aufstellungsbeschluss des nachstehenden Bebauungsplanes aufgehoben.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich befindet sich im Nordwesten der Kernstadt Königslutter am Elm. Im Norden begrenzt die bestehende Wohnbebauung der Straßen Kleiner Hilligenhof und Rieseberger Weg den Planbereich. Im Osten wird der Planbereich von der Straße Rieseberger Weg sowie dem Betriebsgelände der KVG und der Flüchtlingsunterkunft begrenzt. Im Süden wird der Planbereich von der Bahntrasse der Eisenbahnstrecke Braunschweig-Magdeburg begrenzt. Im Westen liegt die Grenze zwischen den bestehenden ackerbaulichen Flächen. Der Planbereich betrifft die Gemarkung Königslutter am Elm, Flur 1, Flurstück 94/7, 94/14, 94/15, teilw. 94/77. Die Fläche beträgt ca. 5 ha.

Ohne Maßstab, genordet.
Der Aufhebungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Investor beabsichtigte die Errichtung eines neuen Quartiers mit insgesamt 491 Wohneinheiten und weiteren zugehörigen Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Parkhaus, Kindergarten und mehrere Ladengeschäfte.
Der Investor teilte mit, dass die Planungen verworfen wurden. Das Verfahren kann daher eingestellt werden.
Königslutter am Elm, den 17.12.2020
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Bädekerl