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Aufgrund der Umstellung der Telefonanschlüsse an der städtischen Telefonanlage kann es am Dienstag,10.11.2020, zu Einschränkungen hinsichtlich der telefonischen Erreichbarkeit der Stadtverwaltung kommen.
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Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie finden keine offiziellen Sprechstunden mit Herrn Bürgermeister Hoppe statt. In dringenden Fällen können einzelne Gesprächstermine mit Herrn Hoppe unter der Rufnummer 05353-912103 (Frau Stais) vereinbart werden.
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Die nächste Sprechstunde mit Herrn Bürgermeister Hoppe findet statt am:
Montag, 02.11.2020 in der Zeit von 17 bis 18 Uhr im Rathaus, Am Markt 1, Ratssaal (1. OG, Zi. 1.04).
Die nächste Sprechstunde mit Herrn Bürgermeister Hoppe findet statt am
Samstag, 17.10.2020 in der Zeit von 10-11 Uhr in Ochsendorf, Dorfgemeinschaftshaus.
Die Stadt Königslutter am Elm hat die Fa. Gerecke mit der Entschlammung des Glockenkampteiches beauftragt.
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27.08.2020
PRESSEMITTELUNG
Überprüfung der Standfestigkeit von Grabdenkmälern in 2020
Nach den Unfallverhütungsvorschriften ist jährlich einmal eine Überprüfung der Standfestigkeit von Grabdenkmälern durch den Friedhofsträger vorgeschrieben, um Unfallgefahren für die Besucher der Friedhöfe vorzubeugen.
Die Überprüfung durch die Stadt Königslutter am Elm soll zu nachfolgenden Terminen vorgenommen werden:
Friedhöfe der Ortsteile Beienrode, Boimstorf, Glentorf, Groß Steinum, Lauingen, Klein Steimke, Ochsendorf, Rhode, Rieseberg, Rotenkamp, Rottorf, Scheppau, Schickelsheim, Sunstedt, Uhry und Friedhöfe der Kernstadt, Helmstedter Str. und Schöppenstedter Str.
in der Zeit vom 31. August bis 01. September 2020
Bei der Überprüfung werden die Grabdenkmäler mit einem Kraftmessgerät (KMG) durch einen gleichmäßigen und kontrollierten Prüfdruck durch die Firma BSK Torsten Köster auf die Standfestigkeit überprüft. Bei geringen Schäden wird der Stein nicht sofort umgelegt, sondern die Grabstätte mit einem Flatterband abgesichert. Bei erheblichen Mängeln muss ein sofortiges Umlegen mittels geeigneter Gerätschaft erfolgen. Darüber hinaus werden die mit Mängeln behafteten Grabstätten mit einem entsprechenden Hinweisschild gekennzeichnet. Anschließend werden die Grabnutzungsberechtigten schriftlich zur Mängelbeseitigung aufgefordert.
Mit dieser Bekanntmachung wird den Grabnutzungsberechtigten die Möglichkeit gegeben, vorab eigene Kontrollen durchzuführen und bis zu den genannten Terminen die evtl. erforderlichen Reparaturmaßnahmen einzuleiten. Unabhängig von der vorgenannten Prüfung durch die Stadt wird darauf hingewiesen, dass die Nutzungsberechtigten die Grabanlagen stets standsicher zu halten haben.
Ansprechpartner:
Yvonne Fricke
Fachbereich 4 - Friedhofsangelegenheiten
Telefon 05353 912-127
friedhofsverwaltung@koenigslutter.de
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Wolfenbüttel
- Presseinformation -
19. Aug. 2020 Nr. 20084 (jts)
B 1: Behinderungen zwischen Cremlingen und Königslutter
Installation von Schutzplanken ab Montag, 24. August
Auf der Bundesstraße 1 zwischen Cremlingen (Landkreis Wolfenbüttel) und Königslutter (Landkreis Helmstedt) müssen Kraftfahrer in den nächsten Wochen mit Behinderungen rechnen. Grund sind Arbeiten zur Aufstellung neuer Schutzplanken mit rund 13 Kilometern Gesamtlänge in beiden Fahrtrichtungen. Hierauf wies die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr am Mittwoch in Wolfenbüttel hin.
Wie die Behörde weiter mitteilte, beginnen die Arbeiten am Montag, 24. August, und sollen bis Ende Oktober andauern. Die Schutzplanken werden witterungsabhängig in Tagesbaustellen installiert, so dass es örtlich zu Fahrbahnverengungen, teilweise mit Ampelregelung, kommen kann.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 688.000 Euro und werden vom Bund getragen.
Die Landesbehörde bittet die betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
Ab dem Jahr 2020 wird nach Beschluss der Innenministerkonferenz jährlich an jedem zweiten
Donnerstag im September ein bundesweiter Warntag stattfinden. Premiere des bundesweiten
Warntages ist somit am 10. September 2020.
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Seit gut sechs Wochen ermöglichen die Badbetreiber im Landkreis Helmstedt den Besuch ihrer Bäder trotz der Beschränkungen im Zusammenhang mit der CoViD19-Pandemie. Die Freibäder im Landkreis Helmstedt bieten nunmehr einen erweiterten Bezahlservice an.
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Im Zuge der von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungen der Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie sind die Verwaltungsgebäude der Stadt Königslutter am Elm wieder für den Publikumsverkehr nach telefonischer Terminvereinbarung geöffnet.
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