61. Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP 1980): Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm Öffentliche Bekanntmachung - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter am Elm hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die 61. Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP 1980) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Änderungsbereich:
Der Änderungsbereich befindet sich im Außenbereich nördlich der Ortslage Klein Steimke und östlich der Ortslage Glentorf. Der Planbereich grenzt im Norden an die Gemeindegrenze der Stadt Königslutter am Elm und im Süden an die nördlichste Wohnbebauungsstruktur der Gemarkung Klein Steimke an. Betroffen ist die Gemarkung Klein Steimke, Flur 1, Flurstück 19/3.

Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 20,5 ha nördlich der Ortslage von Klein Steimke (siehe Gebietsabgrenzung).

Bild vergrößern: Geltungsbereich Flächennutzungsplanänderung, ohne Maßstab, genordet.
Geltungsbereich Flächennutzungsplanänderung, ohne Maßstab, genordet.

Planungsziele:
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Ausweisung von Sonderbauflächen für die Nutzbarmachung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung. Das Areal soll für die Inanspruchnahme durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorbereitet werden.

Bisher stellte der Flächennutzungsplan der Stadt Königslutter am Elm (FNP 1980) das Areal als Fläche für die Landwirtschaft dar, sodass mit der vorliegenden Änderung eine grundlegende verschiedene Nutzung, durch bauliche Anlagen, ermöglicht werden soll. Es ist im Zuge der Realisierung von erstmaligen Versiegelungen und einer technogenen Überprägung der Fläche auszugehen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 26.01.2026 bis einschließlich 26.02.2026, während der Dienststunden Montag, Dienstag und Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr im Fachbereich 4 - Bauwesen der Stadt Königslutter am Elm, Niedernhof 7, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich (bevorzugt elektronisch per E-Mail) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern. Bei Bedarf sind nach telefonischer/ E-Mail-Rücksprache ebenfalls Nachmittagstermine möglich.

Per Telefon: Herr Woyde – 05353 912 199, Frau Biernoth – 05353 912 146; per E-Mail an stadtplanung@koenigslutter.de

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Königslutter am Elm den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Planunterlagen zum Download


Zusätzlich können die Planunterlagen während des o.g. Beteiligungszeitraumes auch auf den Internetseiten der Stadt Königslutter am Elm eingesehen werden unter:

https://www.koenigslutter.de/Rathaus/Bekanntmachungen/
oder
https://www.koenigslutter.de/Wirtschaft-Bauen-Umwelt/Bauleitplanung-Bp-/

Königslutter am Elm, den 16.01.2026
Der Bürgermeister
Im Auftrag

gez. Bädekerl