Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm

Durchführung - Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 den Entwürfen des Bebauungsplans und der Begründung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt und die Veröffentlichung des Bebauungsplans mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt.

Bebauungsplan Bornum Nr. 8. „Kita auf der Bünne“

Plangeltungsbereich:

Der Geltungsbereich befindet sich am südöstlichen Siedlungsrand der Ortschaft Bornum am Elm. Konkret handelt es sich um das ca. 0,56 ha große Flurstück 110/5, Flur 1, Gemarkung Bornum am Elm. Im Norden wird dieses Flurstück von der Straße „Auf der Bünne“, im Westen von der bestehenden Straßenbebauung der Straße „Am Dorfe“ und im Osten von einem FI-Weg und einem Wassergraben begrenzt. Ziel der Planung ist es, die rechtliche Grundlage zur Errichtung einer neuen Kindertagesstätte zu schaffen (siehe Geltungsbereich Bebauungsplan).

Geltungsbereich Bebauungsplan, ohne Maßstab, genordet.

Dem Bebauungsplan werden zur Kompensation Werteinheiten von der externen Ausgleichsfläche "Am Weingarten" zugeordnet. Diese Fläche befindet sich am westlichen Siedlungsrand der Kernstadt Königslutter am Elm, südlich der vorhandenen Wohnbebauung an der „Elmstraße“ (siehe Lageplan – externe Ausgleichsfläche).


Externe Ausgleichsfläche, ohne Maßstab, genordet.

Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der vom Verwaltungsausschuss gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des o.g. Bebauungsplans bestehend aus der Planzeichnung und dem Entwurf der Begründung, sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, werden in der Zeit vom 28.03.2025 bis einschließlich 07.05.2025 während der Dienststunden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr, Donnerstag auch von 15:00 bis 17:00 Uhr im Fachbereich 4 - Bauwesen der Stadt Königslutter am Elm, Niedernhof 7, veröffentlicht. Die Verwaltung bleibt während der Osterfeiertage (18.04.2025 + 21.04.2025) sowie am Tag der Arbeit (01.05.2025 + 02.05.2025) geschlossen. Bei der Wahl des Veröffentlichungszeitraumes wurden diese Schließtage berücksichtig und der Veröffentlichungszeitraum entsprechend verlängert.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten (auch Kinder und Jugendliche) die Planunterlagen einsehen, sowie Stellungnahmen abgeben. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an Stadtplanung@koenigslutter.de), bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift). Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Briefkasten des Fachbereichs 4 - Bauwesen der Stadt Königslutter am Elm, Niedernhof 7, genutzt werden (links neben der Haupteingangstür).

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich be-stimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Königslutter am Elm den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Verfügbar sind folgende umweltbezogenen Informationen:

  • Landschaftsrahmenplan des Landkreises Helmstedt,
  • Landschaftsplan der Stadt Königslutter am Elm,
  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur und Sachgüter,
  • Dipl.-Biogeograf Hertrampf: Habitatpotentialanalyse für Brutvögel im Bebauungsplangebiet Nr. 8 „Kita auf der Bünne“ in Bornum; Bremen; Feb. 2025

Stellungnahmen zu einzelnen Schutzgütern:

  • Eingriffsregelung und Kompensation (Naturräumliche Schutzgüter): Stellungnahme des Landkreises Helmstedt mit Hinweisen zur Abarbeitung der naturschutzfachlichen Belange: Einordnung der planerischen Rahmenbedingungen, zu Betroffenheiten von Artenschutzbelangen und dem Landschaftsbild, zur Bilanzierung und Kompensation von Eingriffen.
  • Gewässerschutz (Naturräumliche Schutzgüter): Stellungnahme des Landkreises Helmstedt mit Hinweisen zum östlich gelegenen Graben, ein Gewässer III. Ordnung, sowie zu den sich daraus ergebenden Vorgaben zum Gewässerschutz und zu Abständen, die sich aus den Unterhaltungspflichten ergeben. Ein Gewässerverbau sollte möglichst unterbleiben.
  • Sparsamer Umgang mit Grund und Boden/ Bodenschutz
    (Naturräumliche Schutzgüter): Stellungnahmen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie sowie des Niedersächsischen Landvolks mit Hinweisen, zu den übergeordneten Zielen zur Begrenzung der Versiegelung unbebauter Böden und zum sparsamen Umgang mit Flächen. Sowie Hinweise des Landesamtes zum schützenden Umgang mit den Böden im Zuge der Umsetzung.
  • Bodendenkmale (Denkmalschutz): Stellungnahme des Landkreises Helmstedt, dass aufgrund der Nähe zu Fundstellen und der Lage des Plangebietes, bei Bodenarbeiten mit dem Auftreten archäologischer Bodenfunde zu rechnen ist. Sowie Hinweise, zum Umgang mit entsprechenden Funden und Vorschläge einer denkmalschutzrechtlichen Baubegleitung- bzw. –Vorbereitung.
  • Erdfallgefährdung/ Altablagerungen (Schutzgut Mensch): Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie hinsichtlich der Bodenverhältnisse im Untergrund, der Erdfallgefährdung.
  • Immissionsschutz (Schutzgut Mensch): Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zu Immissionen aus der Landwirtschaft (Stäube, Gerüche, Lärm), die in das Plangebiet hineinwirken können.
  • Niederschlagswasserbewirtschaftung (Naturräumliche Schutzgüter): Stellungnahme des Landkreises Helmstedt mit Hinweisen, dass das Bewirtschaftungskonzept für das auf dem Grundstück zusätzlich anfallende Niederschlagswasser auf ein anzufertigendes Versickerungsgutachten und eine Entwässerungsplanung zu stützen sind.Stellungnahme der Wolfsburger Entwässerungsbetriebe zur Bewirtschaftung des zusätzlichen anfallenden Niederschlagswassers.

Planungsziele:

Den Anlass der Planung bildet das Vorhaben zur Errichtung einer neuen Kindertagesstätte im Plangebiet für die Ortschaft Bornum am Elm zum Zwecke der bedarfsgerechten Entwicklung der kommunalen Infrastrukturen und Betreuungseinrichtungen.

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan werden für ein Grundstück im südöstlichen Bereich der Ortslage von Bornum am Elm, an der Gemeindestraße „Auf der Bünne“, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Kindertagesstätte geschaffen. Es handelt sich hierbei um ein konkretes Vorhaben durch die Stadt. Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“ auf Außenbereichsflächen, das Plangebiet umfasst rd. 5.600 m².

Der Entwurf zum Bebauungsplan samt der Begründung können auch auf den Internetseiten der Stadt Königslutter am Elm eingesehen werden unter:

www.koenigslutter.de >>> Rathaus >>> Bekanntmachungen

oder

www.koenigslutter.de >>> Wirtschaft, Bauen & Umwelt>>> Bauleitplanung

Königslutter am Elm, den 19.03.2025

Der Bürgermeister

Im Auftrag

gez. Bädekerl