Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm Öffentliche Bekanntmachung - Änderungs- u. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter am Elm hat in seiner Sitzung am 04.11.2025 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die 63. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Königslutter am Elm (FNP 1980) sowie die Aufstellung des nachstehenden Bebauungsplanes beschlossen.

63. Änderung des Flächennutzungsplans

Bebauungsplan Rhode Nr. 4 „Feuerwehrgerätehaus Rhode“

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich befindet sich nordwestlich der Ortslage Rhode, im Bereich des nicht mehr genutzten Sportplatz, direkt neben dem alten FGH Standort. Konkret geht es hierbei um die Flurstücke bzw. Teilbereiche der Flurstücke 21/5 und 14 (teilweise) der Flur 10 in der Gemarkung Rhode, sowie 36/5 (teilweise), 36/12 und 36/14 der Flur 9 in der Gemarkung Rhode. Begrenzt wird der Geltungsbereich im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (Sellenberg), östlich an den Geltungsbereich grenzt die Gemeinde Straße „Am Hagen“ an und südlich/westlich grenzt vorhandene Bebauung (Reithalle/Reitplatz – Elmgestüt Drei Eichen) an.

Geltungsbereich: Ohne Maßstab, genordet.

Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1,6 ha. Das Plangebiet für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Erstellung des Bebauungsplanes ist identisch.

Zur Erzielung einer entsprechenden Anstoßwirkung werden der Änderungsbeschluss der Aufstellungsbeschluss hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Planungsziele:

Ziel der Planung ist es, die Flächen im Geltungsbereich für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses vorzubereiten und den Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Königslutter am Elm für die Ortschaft Rhode umzusetzen.

Um entsprechendes Baurecht für die Umsetzung des Vorhabens zu erwirken, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes in „Flächen für den Gemeinbedarf – Zweckbestimmung: Feuerwehr“ notwendig.

Für den Bebauungsplan ist ebenfalls eine Festsetzung als „Fläche für den Gemeinbedarf – Zweckbestimmung: Feuerwehr“ notwendig.

Die 63. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Königslutter am Elm (FNP 1980) wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Rhode Nr. 4 „Feuerwehrgerätehaus Rhode“ durchgeführt.

Königslutter am Elm, den 07.11.2025

Der Bürgermeister

Im Auftrag

gez. Bädekerl