Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB 

Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter am Elm hat in seiner Sitzung am 10.03.2026 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des nachstehenden Bebauungsplanes beschlossen.

Ochsendorf Nr. 8 „Erweiterung Gewerbegebiet Königslutter-Ochsendorf an der Autobahn“

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt an einer der Hauptverkehrsachsen Europas, der A2 Ruhrgebiet-Hannover-Berlin-Warschau und der Fernverkehrsachse Frankfurt Braunschweig-Berlin in der Mitte Norddeutschlands und zentral im Städtedreieck Braunschweig – Wolfsburg – Helmstedt an der Bundesautobahn A2 – Anschlussstelle „Königslutter / Ochsendorf“. In ca. 10 Km Entfernung folgt in westlicher Richtung das Autobahnkreuz „A2/A39 Braunschweig-Wolfsburg“, welches die überregionalen Verbindungen nach Süden und Norden Deutschlands herstellt.

Der Planbereich wird eingefasst im Westen und im Norden von den Landesstraßen L 290 und L 294. Im Westen des Planbereiches entlang der L 290 befinden sich in der Niederungsrandlage zur Schunter die Orte Ochsendorf, Klein Steimke und Neindorf. Zudem grenzt der Planbereich westlich und östlich an den Geltungsbereich des bestehenden Gewerbegebiets „Königslutter Ochsendorf - An der Autobahn-„ an.

Die betroffenen Flächen liegen in der Gemarkung Ochsendorf und haben eine

Gesamtfläche von ca. 78 ha.

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Geltungsbereich: Ohne Maßstab, genordet



Zur Erzielung einer entsprechenden Anstoßwirkung wird der Aufstellungsbeschluss hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Planungsziele:

Ziel der Planung ist es, weitere Gewerbeflächen und Arbeitsplätze im Gemeindegebiet zu entwickeln. Um entsprechendes Baurecht zu schaffen, ist die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes notwendig.

Der entsprechende Bebauungsplan soll aus der sich im Verfahren befindlichen 46. Änderung des Flächennutzungsplanes entwickelt werden und eine Erweiterung des bereits vollständig Bebauten Gewerbegebietes an der Autobahn in Ochsendorf ermöglichen.

Der zu entwickelnde Bebauungsplan wird Festsetzungen bzw. städtebauliche Steuerung zu folgenden Punkten beinhalten:

- Festsetzung der Art und Maß der baulichen Nutzung. Konkret sollen GE und GI Flächen festgesetzt werden. Um Immissionsschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden, sind im Bauleitplanverfahren entsprechende schalltechnische Gutachten zu erarbeiten. Ebenfalls soll die Höhe der baulichen Anlagen sowie die zu überbaubare Grundfläche (GRZ) geregelt werden.

- Festsetzung von Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Hierzu werden entsprechende naturschutzfachliche Gutachten im Bauleitplanverfahren einzuholen sein.

- Festsetzung der verkehrlichen Erschließung. Bereits im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde das Ziel einer durchgängigen verkehrlichen Erschließung (ausgehend vom Kreisverkehr A2 Ochsendorf, hin zu den östlich angrenzenden Gewerbeflächen auf „Wolfsburger Seite“) formuliert.  Zur Sicherung dieser Planungsabsicht, sollen nun entsprechend verbindliche Festsetzungen getroffen werden.

Königslutter am Elm, den 13.03.2026

Der Bürgermeister

Im Auftrag

gez. Bädekerl