Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm Öffentliche Bekanntmachung - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter am Elm hat in seiner Sitzung am 15.03.2022, gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des nachstehenden Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist am 30.07.2024 ortsüblich bekannt gemacht wurden.
Bebauungsplan Schickelsheim Nr. 1 „Domäne Schickelsheim“ mit örtlicher Bauvorschrift
Plangeltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich östlich der Stadt Königslutter am Elm und umfasst die gesamte bisher vorhandene Ortslage Schickelsheim, welche sich aus dem historischen Ensemble „Domäne Schickelsheim“ mit der der zugehörigen Parkanlage, Wohngebäuden und deren Gärten sowie einer Kläranlage im Süden zusammensetzt.
Weiter beinhaltet der Geltungsbereich Erweiterungsflächen, welche sich nördlich und östlich der Landstraße L 644 befinden. Ebenfalls sind Erweiterungsflächen auf bisherigen Grünflächen südlich des Bestands der „Domäne Schickelsheim“ beinhaltet.
Die Größe des gesamten Geltungsbereichs beträgt ca. 85.500 m².
Geltungsbereich Bebauungsplan, ohne Maßstab, genordet.
Planungsziel:
Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes soll die derzeit als „Splittersiedlung im Außenbereich“ bewertete Ortslage von Schickkelsheim erstmalig überplant werden. Ziel ist es den Bestand somit zu sichern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zeitgemäße und zukunftsfähige Entwicklung von Schickelsheim zu schaffen.
Neben der Sicherung des Bestands der Domäne Schickelsheim inklusive landwirtschaftlicher Betriebsgebäude, Parkanlagen und Wohngebäuden, sollen die Voraussetzungen für neue Arbeits- und Wohnmöglichkeiten in verträglichem Maß entwickelt werden.
Die Planung dient ebenfalls der Erweiterung und Festigung der bereits vorhandenen Dienstleistungs- und Freizeitangebote aus den Bereichen Event, Tagung, Gastronomie und Tourismus.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 26.11.2025 bis einschließlich 16.01.2026 während der Dienststunden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag auch von 15:00 bis 17:00 Uhr im Fachbereich 4 - Bauwesen der Stadt Königslutter am Elm, Niedernhof 7, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich (bevorzugt elektronisch per E-Mail) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern. Bei Bedarf sind nach telefonischer/ E-Mail-Rücksprache ebenfalls Nachmittagstermine möglich.
Per Telefon: Herr Woyde – 05353 912 199, Frau Biernoth – 05353 912 146; per E-Mail an stadtplanung@koenigslutter.de
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung vom 24.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026 geschlossen ist. Der Auslegungszeitraum wurde entsprechend verlängert.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Königslutter am Elm den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebau-ungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Planunterlagen zum Download
Zusätzlich können die Planunterlagen während des o.g. Beteiligungszeitraumes auch auf den Internetseiten der Stadt Königslutter am Elm eingesehen werden unter:
https://www.koenigslutter.de/Rathaus/Bekanntmachungen/
oder
https://www.koenigslutter.de/Wirtschaft-Bauen-Umwelt/Bauleitplanung-Bp-/
Königslutter am Elm, den 14.11.2025
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Bädekerl