Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
62. Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP 1980) + Bebauungsplan Rottorf Nr. 6 „Freiflächen Photovoltaik Buchberg - Rottorf“
Bauleitplanung der Stadt Königslutter am Elm
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter am Elm hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die 62. Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP 1980) sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Rottorf Nr. 6 „Freiflächen Photovoltaik Buchberg - Rottorf“ beschlossen. Der Aufstellungs- und Änderungsbeschluss wurden am 19.12.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
62. Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP 1980)
Bebauungsplan Rottorf Nr. 6 „Freiflächen Photovoltaik Buchberg - Rottorf“
Änderungsbereich:
Der Geltungsbereich befindet sich im Außenbereich, ca. 400 m nordöstlich der Ortslage Rottorf und westlich der Ortslage Groß Steinum auf dem Buchberg. Der Planbereich betrifft die Gemarkung Rottorf Flur 3, Flurstücke 141, 142/1, 142/3, 143, 144 sowie Flur 5, Flurstücke 163/2 (in Teilen), 163/3 (in Teilen), 247/1 und 236/2 (in Teilen). Die Kuppe des Buchbergs wird durch den Geltungsbereich ausgespart und somit nicht mit Modulen bestückt. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 21,9 ha.
Planungsziele:
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Ausweisung von Sonderbauflächen für die Nutzbarmachung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung. Das Areal soll für die Inanspruchnahme durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorbereitet werden.
Bisher stellte der Flächennutzungsplan der Stadt Königslutter am Elm (FNP 1980) das Areal als Fläche für die Landwirtschaft dar, sodass mit der vorliegenden Änderung eine grundlegende verschiedene Nutzung, durch bauliche Anlagen, ermöglicht werden soll. Es ist im Zuge der Realisierung von erstmaligen Versiegelungen und einer technogenen Überprägung der Fläche auszugehen.
Die Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplanes Rottorf Nr. 6 „Freiflächen Photovoltaik Buchberg - Rottorf“ erfolgt im Parallelverfahren.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 04.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026, während der Dienststunden Montag, Dienstag und Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr im Fachbereich 4 - Bauwesen der Stadt Königslutter am Elm, Niedernhof 7, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich (bevorzugt elektronisch per E-Mail) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern. Bei Bedarf sind nach telefonischer/ E-Mail-Rücksprache ebenfalls Nachmittagstermine möglich.
Aufgrund von Feiertagen und einem Schließtag der Verwaltung wurde der Auslegungszeitraum entsprechend verlängert.
Per Telefon: Herr Woyde – 05353 912 199, Frau Biernoth – 05353 912 146; per E-Mail an stadtplanung@koenigslutter.de
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Königslutter am Elm den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Planunterlagen zum Download
62. Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans
Bebauungsplan Rottorf Nr. 6 „Freiflächen Photovoltaik Buchberg - Rottorf“
Gutachten
Zusätzlich können die Planunterlagen während des o.g. Beteiligungszeitraumes auch auf den Internetseiten der Stadt Königslutter am Elm eingesehen werden unter:
https://www.koenigslutter.de/Rathaus/Bekanntmachungen/
oder
https://www.koenigslutter.de/Wirtschaft-Bauen-Umwelt/Bauleitplanung-Bp-/
Königslutter am Elm, den 22.04.2026
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Bädekerl