Hundesteuer

Was ist die Hundesteuer?

Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe, die von der Stadt Königslutter am Elm für das Halten von Hunden erhoben wird. Sie ist eine sogenannte örtliche Aufwandsteuer und dient nicht nur der Einnahmeerzielung, sondern auch der Regulierung der Hundehaltung im Stadtgebiet.

Wie wird die Hundesteuer festgesetzt?

Die Höhe der Hundesteuer richtet sich nach der Zahl der gehaltenen Hunde. Die Jahresbeträge sind in der Hundesteuersatzung  der Stadt Königslutter am Elm wie folgt geregelt:

⮕erster Hund: 108,00 €

⮕zweiter Hund: 154,00 €

⮕jeder weitere Hund: 204,00 €

Welche Meldefristen sind zu beachten?

Wer in Königslutter am Elm einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadtverwaltung anzumelden. Dies gilt auch bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder beim Wechsel des Hundehalters innerhalb der Stadt.

Wird der Hund abgegeben, verstirbt oder wird bei Wegzug in eine andere Gemeinde mitgenommen, so ist dies innerhalb von zwei Wochen der Stadt Königslutter am Elm über das Abmeldeformular mitzuteilen.

Was haben Hundehalter zu beachten?

Die Hundesteuer ist quartalsweise zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig. Alternativ kann die jährliche Zahlung zum 01.07. beantragt werden. Die Zahlung kann per Überweisung – zum Beispiel im Rahmen eines Dauerauftrags – oder durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erfolgen.

Wer seinen Hund nicht ordnungsgemäß anmeldet oder unvollständige beziehungsweise falsche Angaben macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Anmeldung und Haltung werden durch das Ordnungsamt regelmäßige Kontrollen durchgeführt. Dabei kommen unter anderem moderne Chiplesegeräte zum Einsatz, um die Identifikation der Hunde zu überprüfen und Verstöße zuverlässig feststellen zu können.

Dokumente / Formulare

Kontakt

Bei Fragen erreichen Sie den Bereich Steuern und Abgaben

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