Gewerbesteuer
Allgemeines
Die Gemeinden sind berechtigt, eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben.
Hebungsberechtigt ist die Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte des Gewerbebetriebes befindet. Gewerbebetriebe sind daher bei der Gemeinde an-, um-, oder abzumelden. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit dieser im Inland betrieben wird.
Gesetzliche Grundlagen
- Gewerbesteuergesetz (GewStG)
- Abgabenordnung (AO)
- Realsteuererhebungsgesetz
- Haushaltssatzung der Stadt Königslutter am Elm
- Satzung über die Festsetzung der Realsteuersätze (Hebesatzsatzung) der Stadt Königslutter am Elm
Gewerbesteuerberechnung
Aufgrund Ihrer Steuererklärung ermittelt das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag.
Dabei wird der Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Der Gewerbeertrag ist bei natürlichen Personen und Personengesellschaften um einen Freibetrag in Höhe von 24.500,00 € zu kürzen. Der Gewerbesteuermessbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer. Nach Übermittlung des Gewerbesteuermessbetrages durch das Finanzamt an die Gemeinde, erhalten Sie einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende bzw. zu erstattende Gewerbesteuer. Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.
Gewerbesteuerhebesatz
Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Königslutter am Elm beträgt seit 2015 380 Prozent. Hebesatzsatzung
Vorauszahlungen
Der Steuerschuldner hat am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres Vorauszahlungen für das laufende Jahr zu grundsätzlich je einem Viertel des voraussichtlichen Jahresbetrages zu entrichten.
Verzinsung
Führt die endgültige Festsetzung der Gewerbesteuer zu einer Steuernachforderung oder Steuererstattung, ist diese zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Die Zinshöhe beträgt 0,15 Prozent je Monat.
Zahlungstermine
Die Zahlungsterminen ergeben sich aus den Gewerbesteuerbescheiden. Es empfiehlt sich,
der Stadt Königslutter am Elm ein SEPA- Lastschriftmandat zu erteilen.
Dokumente / Formulare
Kontakt
Bei Fragen erreichen Sie den Bereich Steuern und Abgaben
steuern_abgaben@koenigslutter.de
05353 - 912 157
Zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Zimmer 0.06, Am Markt 2
Stadt Königslutter am Elm
Steuern und Abgaben
Am Markt 2
38154 Königslutter am Elm