Öffentliche Bekanntmachung - Öffentliche Auslegung des Kommunalen Wärmeplans der Stadt Königslutter am Elm gem. § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz
Kommunale Wärmeplanung - Öffentliche Auslegung
Die kommunale Wärmeplanung dient als strategisches Planungsinstrument zur langfristigen, klimaneutralen und wirtschaftlichen Wärmeversorgung im Stadtgebiet der Stadt Königslutter am Elm. Ziel ist es, Perspektiven für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung aufzuzeigen und eine Orientierung für zukünftige Entwicklungen zu geben.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Königslutter am Elm hat in seiner Sitzung am 17.02.2026 dem Entwurf des Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeit sowie die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Absatz 4 des Wärmeplanungsgesetzes zu beteiligen.
Die öffentliche Auslegung des kommunalen Wärmeplans der Stadt Königslutter am Elm erfolgt vom 15.04.2026 bis einschließlich 21.05.2026.
Die Auslegung gem. § 13 Abs. 4 WPG wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die Planunterlagen können während der Dienststunden Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag auch von 15:00 bis 17:00 Uhr im Fachbereich 4 - Bauwesen der Stadt Königslutter am Elm, Niedernhof 7, von jeder Person eingesehen werden. In diesem Rahmen besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Stellungnahme sollen primär elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Per E-Mail an Umweltabteilung@koenigslutter.de
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Zusätzlich können die Planunterlagen während des o.g. Auslegungszeitraumes auch auf den Internetseiten der Stadt Königslutter am Elm eingesehen werden unter:
https://www.koenigslutter.de/Rathaus/Bekanntmachungen/
oder
https://www.koenigslutter.de/Wirtschaft-Bauen-Umwelt/Klimaschutz/Kommunale-Wärmeplanung/
Königslutter am Elm, den 31.03.2026
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Bädekerl
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