Unterschriftenbeglaubigungen
Unterschriftsbegalubigung
Eine Unterschriftenbeglaubigung ist ein behördlicher oder noterieller Akt, der die Echtheit einer Unterschrift bestätigt.
Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift erst hier im Bürgerbüro geleistet werden muss.
Voraussetzungen
Zur Vorlage bei einer Behörde oder aufgrund einer Vorschrift
Das Dokument, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll, müssen Sie vorlegen
- bei einer deutschen Behörde oder
- bei einer anderen Stelle
Ausgeschlossen von einer Beglaubigung
Auf manchen Dokumenten dürfen wir Ihre Unterschrift nicht beglaubigen, zum Beispiel
- auf Dokumenten in fremder Sprache,
- auf Verträgen,
- wenn bei der Unterschrift kein Text steht,
- auf Dokumenten, die eine besondere Form der Beglaubigung brauchen (Grundstücke, Einträge ins Handelsregister oder ins Vereinsregister, Familienrecht und Erbrecht, Vorsorgevollmachten)
Kosten
6,00 € je Unterschrift
Die Gebühr kann in Bar oder Kartenzahlung entrichtet werden.
Benötigte Dokumente
- Personalausweis/Reisepass
- Das Dokument, auf dem die Unterschrift begalubigt werden soll