Personalausweis

Die Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich beantragt werden. Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht für Sie erledigen. Jugendliche unter 16 Jahren müssen von mindestens einem Sorgeberechtigten begleitet werden.

Die Gültigkeit des Ausweises beträgt

  • bei Personen bis 24 Jahren: 6 Jahre
  • bei Personen ab 24 Jahren : 10 Jahre

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

Kosten

Die Gebühr für einen Personalausweis beträgt

  • 22,80 € für Personen unter 24 Jahre
  • 37,00 € für Personen über 24 Jahre
  • 10,00 € für den vorläufigen Personalausweis ( wird sofort ausgestellt ) 

Bitte beachten Sie, dass die Gebühr bereits bei der Antragstellung erhoben  wird. Bar-oder EC-Kartenzahlung ist möglich.

Benötigte Dokumente


  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, maximal 6 Monate alt, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige Personalausweis oder Kinderreisepass
  • Original Geburtsurkunde (ledig)
  • Original Heiratsurkunde/Familienbuch (verheiratet, geschieden, verwitwet)
  • bei alleiniger Sorgerecht ( rechtskräftiger Sorgerechtsbeschluss oder Negativbescheinigung vom Jugendamt )
  • Einverständniserklärung der gesetzl. Vertreter (Jugendliche unter 16 Jahren)

Die Urkunde muss nicht vorgelegt werden, wenn der alte Personalausweis von der Stadt Königslutter ausgestellt war.

Fristen

Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt: ca. 2-3 Wochen

Rechtsgrundlage

  • Personalausweisgesetz (PAuswG)

Zuständige Mitarbeiter*innen

Bürgerbüro