Fischereischein

Wenn Sie fischen und angeln wollen, benötigen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie dabei haben und vorzeigen, wenn es verlangt wird.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereinscheines ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.

Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit. 


Kosten

45,00 Euro

Benötigte Dokumente

Nachweis über

  • eine Fischereiprüfung oder
  • Prüfungsnachweis als Berufsfischer oder
  • Küstenfischereipatent und den Nachweis über eine 3-jährige Tätigkeit als Küstenfischer oder
  • Jahresfischereischein für Erwachsene der vor dem 01.03.1978 ausgestellt und in drei aufeinanderfolgenden Jahren verlängert wurde.
  • 1 aktuelles Lichtbild

Fristen

Der Fischereischein wird sofort ausgestellt, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.


Zuständige Mitarbeiter*innen

Bürgerbüro