Eheschließung

Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden.
Informationen zur Durchführung der Eheschließung erteilt die zuständige Stelle auch in einem persönlichen Gespräch.
Spezifische Informationen zur Eheschließung enthalten die Leistungen:

  • Vollzug mit ausländischem Partner
  • Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
  • Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner

Benötigte Dokumente

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Zuständige Mitarbeiter*innen

Standesamt