Beglaubigung einholen

Beglaubigt werden alle Schriftstücke, die von einer Behörde ausgestellt
wurden oder bei einer Behörde vorgelegt werden müssen.

Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden dürfen nicht beglaubigt werden. Diese Unterlagen erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat.

Wenn Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit und unterschreiben Sie bitte das Schriftstück erst hier im Bürgerbüro.

Kosten

6,00 EUR pro A4-Seite, bzw pro Unterschrift

Benötigte Dokumente

Bitte immer das Original-Dokument mitbringen, das beglaubigt werden soll.

Zuständige Mitarbeiter*innen

Bürgerbüro