An-/Um-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anmeldung

Nach dem neuen Bundesmeldegesetz (1.November 2015 in Kraft getreten) hat sich jeder, der eine Wohnung bezieht innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Eine Anmeldung in die Zukunft ist nicht möglich.

Gleiches gilt auch für einen Umzug innerhalb des Ortes.

Bitte achten Sie darauf, dass die Frist nicht überschritten wird, da Sie anderenfalls ordnungswidrig handeln. Dieses kann eine Geldbuße zur Folge haben.

Eine Abmeldung bei einem vorherigen inländischen Wohnsitz ist nicht erforderlich, das erfolgt automatisch.

Bei Zuzug aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung persönlich erscheinen.

Zieht eine Familie gemeinsam um, genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder die Ummeldung für die gesamte Familie vornimmt.

Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einvernehmen der Sorgeberechtigten anmelden.

Abmeldung

Eine Abmeldung Ihres Wohnsitzes ist nur in folgenden Fällen notwendig:

  • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus.
  • Sie ziehen ins Ausland.

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Sofern Sie eine Nebenwohnung aufgegeben haben, ist diese am Haupt-/ oder Nebenwohnsitz  abzumelden. Wenn Sie nach der Abmeldung keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, kann die Abmeldung bis zu einer Woche vor dem Auszugsdatum beim Bürgerbüro angezeigt werden.

Benötigte Dokumente


  • Personalausweis/ Reisepass/ Kinderreisepass 
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Geburtsurkunde/n Kind/Kinder, sofern kein Dokument ausgestellt ist
  • Einverständniserklärung (bei gemeinsamer Sorgerecht)
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
    • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
      • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
      • Heiratsurkunde
    • betreuten Personen:
      • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Rechtsgrundlage

Bun­des­mel­de­ge­setz (BMG)

Ver­wal­tungs­vor­schrift zur Durch­füh­rung des Bun­des­mel­de­ge­set­zes (BMGV­wV)

Formulare

Zuständige Mitarbeiter*innen

Bürgerbüro